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IV.4. Gentrifizierung stoppen – Milieus schützen

Das aktuelle Mietrecht setzt regulären Mieterhöhungen in laufenden Mietverhältnissen zwar Grenzen. So darf die Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete erhöht werden. Doch die Mietpreisspirale wird dadurch nicht durchbrochen, denn die Vergleichsmiete erhöht sich durch Neuverträge beständig. Hinzu kommt, dass Mieter:innen mit bestehenden Verträgen für Vermieter:innen ein Hindernis sind, wenn sie den Profit weiter steigern wollen.

Gerade in Quartieren mit steigenden Neuvermietungsmieten haben renditeorientierte Vermieter:innen daher oftmals ein Interesse daran, die langjährigen Mietenden durch zahlungskräftige neue Mietende zu ersetzen. Auch Modernisierungsmaßnahmen können zu drastischen Mieterhöhungen führen, wenn sie strategisch eingesetzt werden. Zwar bietet das Mietrecht Restriktionen, doch sind viel zu große Preissteigerungen möglich. Nach der Modernisierung profitieren die Vermieter:innen durch dauerhaft höhere Mieteinnahmen. Aber häufig geht es um mehr: Durch die Verteuerung von zuvor günstigem Wohnraum werden Bewohner:innen verdrängt, die sich die erhöhte Miete nicht leisten können. Bei der Neuvermietung können die Beträge dann weiter in die Höhe getrieben werden.

Wir wollen die unsoziale Aufwertung und Luxussanierung ganzer Stadtteile stoppen. Oft sind allerdings die Wohnviertel, in denen ein solcher Austausch der Mietenden zugunsten finanziell besser gestellter Schichten forciert wird, zuvor vernachlässigt worden. Die Eigentümer:innen haben nur wenig investiert, zum Teil über Jahrzehnte. Das hat sich für die Vermietenden gelohnt, denn sie hatten nur geringe Kosten und kassierten trotzdem Miete. Im Rahmen des Ordnungsrechts wollen wir Vermieter:innen stärker dafür in die Pflicht nehmen, ihre Bestände instand zu halten und Sanierungsstau zu bekämpfen, ohne dass sie die Kosten für den Werterhalt ihrer Immobilien als angebliche Modernisierung zusätzlich auf die Mieter:innen umlegen können.

Was tun?

  • Ein Landeskonzept gegen Verdrängung durch Mietpreissteigerungen entwickeln

 

  • Milieuschutzsatzungen umfassend anwenden, um Verdrängung und Verlust von günstigem Wohnraum entgegenzuwirken

 

  • Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen stoppen

 

  • Die Instandsetzung renovierungsfähiger Häuser vorschreiben

 

  • Die Umwandlung von Mietwohnungen in Ferienwohnungen, Pensionen und Hostels unterbinden

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