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VIII.6. Nüchtern aufklären, Cannabis legalisieren

Trotz der seit Jahrzehnten herrschenden Verbotspolitik sind auch illegale Drogen flächendeckend ver-fügbar. Wie die legalen Drogen Tabak, Alkohol und frei verkäufliche Medikamente werden auch illegale Substanzen gehandelt und konsumiert. Allerdings auf dem Schwarzmarkt, verbunden mit erheblichen zusätzlichen gesundheitlichen Risiken für die Verbraucher:innen.

Wir sind froh darüber, dass sich an der vorherrschenden Drogenpolitik immer mehr Zweifel breit machen und die Kritik lauter wird. Denn das Betäubungsmittelstrafrecht erfüllt nicht den Zweck einer Schutzfunktion. Vielmehr verursachen gerade die Illegalisierung diverser Substanzen und die Kriminalisierung der Konsument:innen erhebliche Probleme. Die (straf-)rechtlichen Konsequenzen und Kosten sowie die gesundheitlichen und sozialen Schäden stehen in keinem Verhältnis zu dem fraglichen Nutzen der Verbotspolitik.

Drogenkonsum, erst recht übermäßiger, ist problematisch für die Verbraucher:innen und kann auch – zum Beispiel im Straßenverkehr – zum Risiko für andere werden. Das kann niemand bestreiten. Schließlich wird es uns tagtäglich von Alkoholkonsumierenden vor Augen geführt. Den Risiken und negativen Auswirkungen des Drogenkonsums kann man mit den Mitteln des Strafrechts und der Kriminalisierung allerdings in keiner Weise effektiv begegnen.

Wir setzen uns für eine menschenwürdige Drogenpolitik ein, die präventiv, sachlich und glaubwürdig Aufklärung über die Wirkung und Risiken der unterschiedlichen Drogen leistet. Dies ist auch die Bedingung dafür, dass ein selbstverantwortlicher Umgang, also Drogenmündigkeit, entwickelt werden kann. Wenn Drogenkonsum problematische Formen annimmt, muss schnell, unkompliziert und bedarfsgerecht Hilfe geleistet werden können. Zu einer humanen und rationalen Drogenpolitik gehören neben Präventions- und Informationsangeboten vor allem akzeptanzorientierte und niedrigschwellige therapeutische Hilfen.

Was tun?

  • Information und Aufklärung über Drogen an den nordrhein-westfälischen Schulen, welche die Lebenswirklichkeit von Schüler:innen nicht ignorieren

 

  • Sachlicher Umgang mit legalen und illegalisierten Drogen durch die Landesregierung

  • Verbot von Werbung für Alkohol und Tabak

VIII.6.1. Wirklich an der Zeit: Legalize it!

Die volkswirtschaftlichen Kosten der Cannabis-Prohibition werden von Ökonom:innen auf bundesweit 3 bis 4 Milliarden Euro geschätzt. Die Ausgaben für die Strafverfolgung belasten den Landeshaushalt enorm. Hinzu kommen die Steuereinnahmen, auf die durch die Kriminalisierung verzichtet wird. Ein staatlich regulierter Verkauf von Cannabis würde dagegen den kriminellen Vereinigungen, die heute am Verkauf verdienen, den Markt erheblich entziehen. Das Personal der Polizei würde weniger für unsinnige Aufgaben gebunden und könnte die Zeit nutzen, um Menschen vor Gewalt zu schützen oder Wirtschaftskriminalität zu verfolgen.

Was tun?

  • Strafverfolgung wegen Cannabis durch die Staatsanwaltschaften beenden

 

  • Bundesinitiative aus NRW zur Legalisierung von Cannabis

 

  • Als ersten Schritt in Richtung Legalisierung den Cannabis-Anbau zum Eigengebrauch und die Bildung von „Cannabis Social Clubs“ als Produzent:innen- und Konsument:innenvereinigungen erlauben

 

  • Staatlich regulierte Verkaufsstellen (z. B. Drogenfachgeschäfte) für kontrolliert angebaute Cannabis-Produkte

VIII.6.2. Keine willkürliche Entziehung der Fahrerlaubnis

Nach Meinung des überwiegenden Teils entsprechender Expert:innen ist ein „analytischer Grenzwert“ von 1,0 ng/ml THC im Blutserum viel zu niedrig festgesetzt. In der Praxis bedeutet dies, dass jemand den Führerschein verliert, obwohl er/sie eben nicht unter der Wirkung von THC am Straßenverkehr teilgenommen hat! Denn ein Wert von 1,0 ng/ml THC im Blutserum wird häufig auch dann noch gemessen, wenn der letzte Konsum 10 bis 20 Stunden und länger zurückliegt und keine beeinträchtigende Wirkung mehr vorliegt. Auch ein hoher Carbonsäurewert (THC-COOH) lässt für sich allein keine Rückschlüsse auf die aktuelle Fahreignung zu und rechtfertigt keinen vorbeugenden Entzug der Fahrerlaubnis.

Was tun?

  • Den Grenzwert auf 5,0 ng/ml THC im Blutserum heraufsetzen

VIII.6.3. Hilfe statt Verfolgung und Ausgrenzung

Die Kriminalisierung von Drogengebrauch und Sucht verhindert Hilfe, treibt Betroffene in die Illegalität und bindet finanzielle und personelle Mittel. Stattdessen wollen wir eine menschliche und vernünftige Politik in diesem Themenfeld voranbringen.

Was tun?

  • Neben Aufklärungsarbeit zu Ecstasy und Speed in NRW soll die Landesregierung mobiles wie stationäres, anonymes Drug-Checking ermöglichen.

 

  • Rechtsanspruch auf Diamorphinbehandlung mit flächendeckenden Vergabestellen verwirklichen

 

  • Sicherung und Verbesserung der Qualität einer flächendeckenden Substitutionsbehandlung, auch mittels Berücksichtigung und Umsetzung entsprechender wissenschaftlicher Erkenntnisse und Standards; konkret bedeutet dies unter anderem: Die Behandlung und Betreuung muss dem jeweiligen Hilfebedarf im Einzelfall entsprechen; die Betroffenen müssen vollständig über die Behandlung (Möglichkeiten, Verlauf, Regeln) informiert sein; das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen muss gewahrt sein.

 

  • Niedrigschwellige Abgabe von Notfall-Sets mit dem Medikament Naloxon, um bei akuten Überdosierungen von Opiaten Leben zu retten

 

  • Die Drogenhilfe weiter ausbauen, insbesondere Projekte wie Spritzenautomaten sowie „Druckräume“ fortführen und weiterentwickeln

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